"Die
kranke Krankenversicherung" -
Das Allerletzte
Da der Vertrag, zu dem die MP-AG Sie verleiten
wollte, nun doch nicht zustande kommt, erkundigen Sie sich,
ob sich die MP-AG oder die KKK als Schadensersatz an den Untersuchungskosten
beteiligen möchte. Bei gescheiterten Verträgen sind
diese als sogenannte Vertragskosten von demjenigen
zu tragen, der für den Schlamassel verantwortlich ist.
Da die MP-AG gegen den Beratungsvertrag verstoßen hatte,
in dem sie Ihnen Scheißprodukte anzudrehen versuchte,
und die MP-AG den Vertragsschluss denkbar mangelhaft begleitet
hatte, sehen Sie da die MP-AG in der Pflicht.
Die MP-AG sieht das nicht so.
Dr. Würstchen erlaubt sich eine bemerkenswerte
Äußerung:
Sie haben doch 6 Monate Beiträge
gespart! Da haben Sie doch noch ein Geschäft gemacht!
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